Title Image

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Move On! Dance Studios 

§ 1 Geltungsbereich der AGB

1.1 Die im folgenden Bereich abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden Vertrag mit dem Move On! Dance Studio und Polemotions soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Geschäftsräume hinaus. 

§ 2 Adressaten

2.1 Adressaten der AGB sind insbesondere Mitglieder des Move On! Dance Studios und Polemotions. Mitglied ist jede Person, welche befugt ist die Räumlichkeiten in ordnungsgemäßer Art und Weise zu nutzen, um eine vertragliche Leistung in Anspruch zu nehmen. Befugt ist grundsätzlich jeder, der durch eine vertragliche Grundlage mit dem Move On! Dance Studio und Polemotions verbunden ist.

2.2 Die Mitgliedschaft erstreckt sich zeitlich auf die Dauer der rechtfertigenden Grundlage. Eine rechtfertigende Grundlage kann ein wirksamer Vertrag sein, der Erwerb einer Zeitkarte oder eine sonstige Legitimierung zur Nutzung der Räumlichkeiten.

2.3 Die Mitgliedschaft endet mit wirksamer Kündigung hinsichtlich der Dienstleistungsverträge, sowie mit dem vollständigen Verbrauch der Zeitkarte. Teilnehmer an Workshops und anderweitigen unregelmäßigen Veranstaltungen, die sonst keine Mitglieder sind, begründen Ihre Mitgliedschaft mit der Anmeldung zum Workshop oder der Veranstaltung und beenden diese mit dem tatsächlichen Verlassen des Veranstaltungsortes.

§ 3 Vertragsschluss

3.1

Der Dienstleistungsvertrag kann lediglich online abgeschlossen werden durch die Plattform Eversports. Durch die Schaltfläche zum Vertragsabschluss wird das Angebot verbindlich angenommen und der Vertrag kommt wirksam zustande.

3.2 Der Vertragsabschluss wird dem Mitglied per Mail bestätigt und enthält die Vertragsdokumente. Erlangt der Vertragspartner die Mail mit zeitlicher Verzögerung oder überhaupt nicht, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der Vertrages. Wird die Bestätigungsmail nicht erhalten, hat das Mitglied sich an Eversports zu richten. Nach Aufforderung kann die schriftliche Bestätigung nachgeholt werden.

§ 4 Widerrufsrecht

4.1 Die Bestimmungen für das allgemeine Widerrufsrecht hinsichtlich des Fernabsatzvertrages gem. § 312 b BGB durch die Plattform Eversports findet ohne Angabe von Gründen Anwendung. Das Widerrufsrecht muss schriftlich binnen 14 Tagen geltend gemacht werden.

4.2 Für die Einreichung innerhalb der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs entscheidend.

4.3 An folgende Anschrift ist der Widerruf zu richten: Move On! Dance Studio Pachtener Straße 32 66763 Dillingen

4.4 Sollten innerhalb der Frist Leistungen in Anspruch genommen worden sein, rechnet das Move On! Dance Studio einen Wertersatz entgegen. Der Wertersatz wird mit zwanzig Euro pro teilgenommenen Kurs berechnet.

4.5 Für Poledance-Kurse gilt eine Berechnung des Wertersatzes in Höhe von dreißig Euro pro Kurs. Maximale Höhe des Wertersatzes ist der volle Monatsbeitrag des widerrufenen Dienstleistungsvertrages. Letzteres findet ebenfalls Anwendung auf § 4.4.

§ 5 Preise

5.1 Eine Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 Euro ist bei Vertragsabschluss der Dienstleistung fällig. Die Anmeldegebühr ist auch dann zu entrichten, wenn ein ehemaliges Mitglied einen neuen Vertrag abschließt.

5.2 Die Preise sind der Webseite zu entnehmen.

5.3 Die monatlichen Kursgebühren und Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeitrag zu verstehen, der durch zwölf dividiert wird. Der zugrunde gelegte Jahresbeitrag berücksichtigt in seiner Berechnung jegliche Schließ- und Ferienzeiten. Folglich ergibt sich bei planmäßiger Schließung weder ein Recht auf Minderung oder Rückzahlung der zu entrichtenden Beiträge noch zur Nachlieferung der Leistung. 

§ 6 Leistungen

6.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Leistung zu entrichten. Das Mitglied hat sich vor Kursbeginn durch die Online-Plattform Eversports für den entsprechenden Kurs anzumelden. Durch die Anmeldung wird ein verbindliches Interesse erklärt.

6.2 Die Öffnungszeiten des Move On! Dance Studios und Polemotions richten sich nach den gesetzlichen Feiertagen des Saarlandes sowie nach den gesetzlichen Schulferien. Abweichungen werden lokal und digital kenntlich gemacht.

6.3 Der Vertragsgegenstand ist zu beachten und schließt grundsätzlich Sonderveranstaltungen im Sinne des § 15.1 aus. Der Poledance-Vertrag ist strikt von den Dance-Vertrag zu trennen.

§ 7 Formationen und Verfahren

7.1 Formationen sind geschlossene Trainingsgruppen des Move On! Dance Studios. Eine Teilnahme kann nur durch Einladung begründet werden. Der Trainer der Formation behält sich vor die Einladung zur jeder Zeit begründet zurückzuziehen. Ein Rückzug der Einladung wird vor allem durch die unregelmäßige Teilnahme begründet.

7.2 Es liegt im Ermessen des Move On! Dance Studios das Mitglied zum passenden Kurs zuzuordnen. Hierbei werden verschiedene Kriterien, wie Alter, Erfahrung und Schwierigkeitsgrad berücksichtigt. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf die Formationen.

7.3 Die Formationsteilnahme verpflichtet altersunabhängig automatisch zum Abschluss des Memberships „Vertrag Formation“. Veranstaltungen außerhalb der Trainingszeiten, wie Turniergebühren oder ähnliches sind gesondert zu zahlen.

§ 8 Abwesenheit und Stornierungen

8.1a) Grundsätzlich berechtigt die Abwesenheit des Mitgliedes nicht zur Ersatzleistung. Liegt ein triftiger unverschuldeter Grund vor, so behält sich der Geschäftsführer die Möglichkeit vor das Vertragsverhältnis mit Einverständnis beider Parteien zu pausieren. Alternative Lösungsmöglichkeiten können ebenfalls vereinbart werden. Dies bleibt eine Einzelfallentscheidung des Geschäftsführers.

b) Ein triftiger Grund liegt nicht vor, wenn ein vorliegendes Attest die kurzfristige Sportunfähigkeit bescheinigt. Dies bezieht sich insbesondere auf Mitglieder mit einem monatlichen Abonnement.

c) Liegt keine dauerhafte aber für einen erheblichen Zeitraum andauernde Bescheinigung der Sportunfähigkeit vor, wird grundsätzlich die Vertragslaufzeit um diesen Zeitraum verlängert oder der betroffene Monatsbeitrag gemindert. Für die Geltendmachung der Minderung besteht eine Frist von drei Monaten ab dem letzten Krankheitstag.

d) Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei dauerhafter Erkrankungen möglich, die zur vollständigen Sportunfähigkeit führt. Die Beweislast liegt bei dem Kunden. Die Regelungen des BGB finden Anwendung. 

8.2 Für Nutzer einer Zeitkarte behält sich das Move on! Dance Studio vor bei Vorlage eines Attests die Frist zu verlängern oder den Kurs nachzuholen zu lassen.

8.3 Storniert das Mitglied die Anmeldung je nach Kurs nicht spätestens sechs bzw. drei Stunden vor Kursbeginn – siehe Stornierungsbedingungen bei Eversports -, so entfällt der Nachholanspruch und die Kursgebühr wird fällig. Handelt es sich um einen Zeitkartennutzer, so wird dies gehandhabt als hätte er den Kurs in Anspruch genommen. Handelt es sich um ein  Membership mit Inklusivleistungen (zum Beispiel Flatrate), werden nicht rechtzeitig oder nicht stornierte Kurse in Höhe des Preises eines Einzeltickets in Rechnung gestellt bzw. eine Service-Pauschale wird erhoben. Regelung § 8.2 findet Anwendung.

8.4 Sonderregelungen betreffen die Poledance-Einführungskurse und Sonderveranstaltungen im Sinne des § 15.1. Die Voranmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Stornierungsbedingungen richten sich grundsätzlich nach den Regelungen der Plattform Eversports und/oder können individuell gestaltet werden.

8.5 Kurse mit weniger als 3 Kursteilnehmern zwei Stunden vor Kursbeginn werden aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt. Das Move On! Dance Studio behält sich vor einen Ersatztermin, Alternativkurs oder eine Vertretung zu bestellen. Gleiches gilt bei Absage des Kurstrainers aus jeglichen Gründen. Jegliche Informationen können jederzeit über das Portal Eversports bekannt gegeben werden.

8.6 Sonderveranstaltungen im Sinne des § 16.3 berechtigen bei Nichtteilnahme und Vorlage eines Attest nicht zur Rückerstattung, sondern zu einem Gutschein im Sinne des Wertersatzes oder einer Ersatzteilnahme zum nächsten Workshop.

§ 9 Vertragsstrafen

9.1 Entrichtet das Mitglied nicht den zu zahlenden Betrag, so darf er für den nicht gezahlten Zeitraum von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

9.2 Folgen drei aufeinander folgende Monate keine Beitragszahlung trotz Mahnung, so kann sich das Move On! Dance Studio des Sonderkündigungsrecht bedienen und sich vom Dienstleistungsvertrag lösen. Der nicht gezahlte Beitrag ist dennoch zu entrichten.

§ 10 Nutzung und Haftung der Räumlichkeiten

10.1 Die Nutzung und das Betreten der Tanz-Räumlichkeiten ist nur mit einem Mitarbeiter des Move On! Dance Studios erlaubt. Die Musikanlage, Büroräume und Küche sind ausschließlich vom Personal zu benutzen. Das Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit Hallenschuhen gestattet.

10.2 Zum Umziehen dürfen nach Verfügbarkeit die Umkleiden benutzt werden. Für Sachen und Gegenstände des Besuchers, Mitglieds oder Personals wird in keinen Räumlichkeiten gehaftet.

10.3 Das Move On! Dance Studios behält sich vor, eine für die Mitglieder und Besucher verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese kann Gebote und Verbote enthalten, welche zeitlich begrenzt oder langfristig einzuhalten sind. Diese Hausordnung dient dem Interesse der gesamten Tanzgemeinschaft und kann ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen enthalten.

10.4 Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung, Ordnung oder Sicherheit des geordneten Betriebes dient, Weisungen zu erteilen. Die Weisungen sind grundsätzlich an der Hausordnung zu orientieren und erstrecken sich bis zum Hausverbot.

§ 11 Änderung der Mitgliedsdaten

11.1 Bei Änderung jeglicher relevanten Mitgliedsdaten ist diese Änderung unverzüglich durch die Plattform Eversports kenntlich zu machen oder dem Move On! Dance Studio schriftlich mitzuteilen. Die Anschrift ist aus § 4.2 zu entnehmen.

§12 Zahlungsverzug

12.1 Für Lastschriftrückläufer wird eine Mahngebühr von fünf Euro zzgl. entstandener Bankgebühren erhoben.

§ 13 Sepa-Lastschrifteinzug

13.1 Alle Zahlungsvorgänge sind bei Eversports zu entnehmen. Eine Barzahlung ist daher ausgeschlossen.

13.2 Ist ein Lastschrifteinzug vereinbart, so liegt die Pflicht des Mitglieds in der ausreichenden Deckung des Kontos.

13.3 Die monatlichen Beiträge werden in einem Turnus eines Monats eingezogen. Der Turnus beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und wird fortan monatlich weitergeführt.

13.4 Die Bankverbindung des Move On! Dance Studios lauten wie folgt: Kreissparkasse Saarlouis IBAN DE73 5935 0110 0224 5929 98 BIC KRSADE55XXX

§ 14 Bild- und Videomaterial

14.1 Die Aufnahme von Bild- und Videodateien ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen durch schriftlichen Einverständniserklärungen werden vorbehalten. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten einzuholen. Die Einverständniserklärung bezieht sich nicht nur auf die bloße Aufnahme, sondern auch auf die Nutzung des Materials im Namen der Tanzschule. Bei vorliegender Einverständniserklärung behält sich das Move On! Dance Studio vor das Bild- und Tonmaterial an Dritte zu veräußern.

§ 15 Sonderveranstaltungen

15.1 Unter Sonderveranstaltung sind alle vom üblichen Trainingsplan abweichende Veranstaltungen zu verstehen. Diese können von Dritten oder vom Move On! Dance Studio selbst organisiert sein. Insbesondere sind hier Workshops, Zusatztrainings, Schulgalas zu erwähnen.

15.2 Die Räumlichkeiten des Move On! Dance Studios können an Dritte vermietet werden. Die vereinbarte Miethöhe ist zum 1. des Monats vor Beginn des Mietzeitraums an das Move On! Dance Studio zu entrichten, andernfalls entfällt der Reservierungsanspruch.

15.3 Alle geltenden Regelungen hinsichtlich der Mietkonditionen sind dem individuellen Mietvertrag zu entnehmen und richten sich nach den Regelungen des BGBs.

§ 16 Kündigung

16.1 Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen an die oben genannte Anschrift oder im Eversports-Profil über den Kündigungsbutton. Entscheidend ist hierbei das Zugangsdatum.

16.2 Das Sonderkündigungs- und Kündigungsrecht richtet sich nach dem BGB.

§ 17 Datenschutz .

17.1 Die Verarbeitung, Erhebung und Löschung der Daten richten sich nach dem Datenschutzgesetz.

17.2 Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiterverwendet werden.

§ 18 Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.